topphysio-Praxis

 

Praxis

 

Ausstattung

 

  • Drei Behandlungsräume
  • Elektrotherapie
  • Ultraschall
  • Fango

 

Erreichbarkeit

 

  • Parkplätze vor Ort
  • Behindertengerechter Zugang

 

Organisatorisches

 

Physiotherapie

Osteopathie

  • Der Patient braucht eine ärztliche Zuweisung zur Physiotherapie
  • Je nach Krankenkasse wird sofort, oder bei zweiter Serie eine chefärztliche Genehmigung benötigt
  • Die Erstbehandlung umfasst eine ausführliche Anamnese, Befundaufnahme und Behandlung
  • Wahltherapeutenprinzip: d. h. PatientInnen übernehmen zunächst die Therapiekosten 
  • Es folgt eine Teilrefundierung der Kosten in Höhe von ca. 30 % durch die jeweilige Krankenkasse im Anschluss an die Therapie

 

 

  • Der Patient braucht eine ärztliche Zuweisung zur Osteopathie
  • Die Erstbehandlung dauert ca. 1 Stunde und umfasst eine ausführliche Anamnese, Befundaufnahme und Behandlung
  • Folgetermine werden üblicherweise im Abstand von 2-4 Wochen vereinbart und dauern ca. 30-45 min.
  • Zurzeit gibt es keine Rückerstattung von den Krankenkassen
  • Einige Privatversicherungen haben die Osteopathie bereits in ihr Zusatzversicherungspaket aufgenommen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Praxis

 

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