- Der Patient braucht eine ärztliche Zuweisung zur Physiotherapie
- Je nach Krankenkasse wird sofort, oder bei zweiter Serie eine chefärztliche Genehmigung benötigt
- Die Erstbehandlung umfasst eine ausführliche Anamnese, Befundaufnahme und Behandlung
- Wahltherapeutenprinzip: d. h. PatientInnen übernehmen zunächst die Therapiekosten
- Es folgt eine Teilrefundierung der Kosten in Höhe von ca. 30 % durch die jeweilige Krankenkasse im Anschluss an die Therapie
|
- Der Patient braucht eine ärztliche Zuweisung zur Osteopathie
- Die Erstbehandlung dauert ca. 1 Stunde und umfasst eine ausführliche Anamnese, Befundaufnahme und Behandlung
- Folgetermine werden üblicherweise im Abstand von 2-4 Wochen vereinbart und dauern ca. 30-45 min.
- Zurzeit gibt es keine Rückerstattung von den Krankenkassen
- Einige Privatversicherungen haben die Osteopathie bereits in ihr Zusatzversicherungspaket aufgenommen
|